Ein Rollstuhl kann generell immer dann beantragt werden, wenn man dauerhaft oder vorübergehend darauf angewiesen ist. Dies kann beispielsweise nach einer OP sein oder wenn man durch Unfall, eine dauerhafte Erkrankung oder Ähnliches in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Laut SGB V §33 muss ein Hilfsmittel, in diesem Fall der Rollstuhl, „den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen…“.
Sie brauchen ein Rezept von ihrem Arzt. Einen Rollstuhl verordnen kann ihnen sowohl ihr Hausarzt als auch ein spezieller Facharzt. HINWEIS: Die Verordnung von Hilfsmitteln wirkt sich übrigens nicht auf das ärztliche Budget aus.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Habe ich Anspruch auf einen NEUEN Rollstuhl?
- Eltern-Ratgeber Hilfsmittelversorgung
- Was muss bei einer Rollstuhlversorgung beachtet werden?