Erklärung zu Adaptivrollstuhl
Die Bezeichnung Aktivrollstuhl wird im Sprachgebrauch zwar noch gerne verwendet, jedoch wurde die Bezeichnung im offiziellen GKV-Hilfsmittelverzeichnis vor einigen Jahren schon durch das Wort „Adaptivrollstuhl“ ersetzt.
Das „Adaptiv“ bedeutet so viel wie „anpassungsfähig“ oder „sich anpassend“. Für Rollstühle heißt das, dass Adaptivrollstühle optimal an die Anforderungen des Nutzers angepasst werden können.
Übrigens sind wir der Meinung, dass das grundsätzlich für jede Art Rollstuhl gelten sollte.
Aktivrollstuhl ist als Bezeichnung ein Auslaufmodell
Die bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geläufige Bezeichnung ist nicht mehr Aktivrollstuhl, sondern Adaptivrollstuhl. Daher sollte beim Einreichen eines neuen Rollstuhls besser diese neue Bezeichnung verwendet werden.
Welche Arten Adaptivrollstühle gibt es?
Adaptivrollstühle gibt es entweder als Starrrahmenrollstuhl oder auch als Faltrollstuhl. Durch ihren Faltmechanismus sind Faltrollstühle oft etwas schwerer als vergleichbare Starrrahmenrollstühle. Adaptivrollstühle mit starrem Rahmen weisen gegenüber faltbaren Rollstühlen meist eine höhere Stabilität auf. Die eingesetzte Antriebskraft überträgt sich beim starren Rahmen besser als beim Faltrahmen.
Auch Kinderrollstühle und Kantelrollstühle können Adaptivrollstühle sein. Gerade bei diesen Arten sind vielfältige Anpassungsmöglichkeiten sehr wichtig. Durch Wachstum oder geänderte Anforderungen man muss flexibel sein und den Rollstuhl öfter und einfach anpassen können.
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